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Keine Anträge.
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  • Energetische Analyse durch unseren internen Energieberater.
  • Wir füllen den Förderantrag aus und kümmern uns um die Formalitäten - Sie müssen nur unterschreiben.
  • Im Schnitt zahlen unsere Kunden nach der Förderung nur 17.960 €.
  • Unsere Fördergarantie - Wenn wir sagen, dass Ihr Projekt förderfähig ist, erhalten Sie sicher den berechneten Förderbetrag.
KFW Heizungsförderung NR. 458

Die neue KFW Heizungsförderung

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für den Zuschuss zur Wärmepumpe.

Eine Wärmepumpe, die eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt, wird mit 46 % bis 80 % der Kosten gefördert – aber der Bonus und Höchstbetrag sinkt ab Februar 2027 in Stufen.

Wer die Entscheidung vor sich herschiebt, verliert mit jedem halben Jahr einiges an Zuschüssen.

Grundförderung, Klimabonus und Einkommensbonus zählen zusammen bis zu 86 %. Der Förderdeckel liegt bei 70 %, mit vollem Einkommensbonus bei 80 % – der Rest entfällt immer.

30% Grundförderung

Bei fachgerechte Einbau jede förderfähige Heizung - auch ohne bestehende Heizungsanlage.
2027 wird die Grundförderung auf 15% abgesenkt. Weitere 15% erhalten "Made in Europe" Anlagen.

16% Klimabonus

Bei fachgerechte Austausch einer alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mind. 20 Jahre alte Gasheizung.

Bis 40% Einkommensbonus

Gestaffelt nach Haushaltsjahreseinkommen für selbstgenutze Wohneinheite:
bis 30.000 € = 40 %, bis 40.000 € = 30 %, bis 50.000 € = 10 %
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt steigt sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro Investitionskosten für die erste Wohneinheit in einem Einfamilienhaus.
Bei mehreren Wohneinheiten: 
- jeweils +15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit.
- jeweils +8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Klimabonus & Höchstbetrag sinkt ab 1. Februar 2027

-4% Klimabonus alle 6 Monate
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte, bis er Mitte 2028 ganz wegfällt.
-750 Euro Höchstbetrag alle 6 Monate
Ab dem 1. Februar 2027 senken die Förderfähigen Kosten alle 6 Monate um 750 Euro.
Bis 1. Februar 2027
Beispiel (ohne Einkommensbonus)
28.000 Förderhöhstbetrag
30% + 16% = 46%
= 12.880 Euro Förderung
Ab 1. Februar 2027
Beispiel (ohne Einkommensbonus)
27.250 Förderhöhstbetrag
30% + 12% = 42%
= 11.445 Euro Förderung
Ab 1. August 2027
Beispiel (ohne Einkommensbonus)
26.500 Förderhöhstbetrag
30% + 8% = 38%
= 10.070 Euro Förderung
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